Klagen bei bereuter Sterilisation: Geht das?

Eine Behauptung zur Sterilisation hält sich seit langer Zeit hartnäckig: Ärzt*innen führen oft keine Sterilisationen durch, weil sie angeblich verklagt werden könnten, falls eine sterilisierte Person ihre Entscheidung eines Tages bereut. Die Geschichte wird munter weitergetragen – im privaten Umfeld, bei der Arbeit, in Kommentarspalten bei Facebook … Sogar manche Ärzt*innen nennen dies als Grund, warum sie keine Sterilisationen durchführen wollen. Aber: Dies ist ein Mythos.

 

Kurz vorweg: Unsere Kooperationsanwältin Juliane Reichard hat diesen Text inhaltlich auf Richtigkeit überprüft. Wir haben uns um gut verständliche Sprache bemüht und daher Paragrafen und juristische Sprache ausgespart. Der Text stellt dennoch keine Rechtsberatung dar. 

Das wahre Mindestalter für eine Sterilisation

Immer wieder wird auch erzählt, dass eine Sterilisation in Deutschland nicht legal oder sogar "sittenwidrig" sei, wenn die Person nicht mindestens 35 Jahre alt ist oder bereits zwei Kinder hat. Wer schon einen Blick auf unsere Karte geworfen hat, wird schnell feststellen, dass die meisten dort eingetragenen Ärzt*innen schon deutlich früher und unabhängig von der Anzahl eigener Kinder Sterilisationen durchführen.

 

Bei Sterilisation (und Vasektomie) gilt in Deutschland: Die operierte Person muss dem Eingriff zustimmen und die Aufklärungsbögen für Narkose und Eingriff unterschreiben. Das kann sie, wenn sie volljährig und einwilligungsfähig ist. Im Klartext heißt das, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist und verstehen und beurteilen kann, was der ärztliche Eingriff selbst bedeutet und welche Tragweite er hat.

 

Bei einer Sterilisation versteht die Person also, dass im Normalfall …

  • die Eileiter undurchlässig gemacht werden,
  • sie danach nicht mehr auf natürlichem Wege schwanger werden kann und
  • die Sterilisation für den Rest ihres Lebens wirksam ist.

Kinder kommen als Voraussetzung in keinem Gesetzestext vor!

Falls die Reue kommt …

Schauen wir uns noch mal genauer an, was es mit der angeblich drohenden Klage auf sich hat, falls die Sterilisation bereut werden sollte.

 

Bei geplanten Operationen in Deutschland gibt es einen festen Ablauf, egal ob Leberflecken, Gallenblase oder Eileiter entfernt werden: In einer Beratung erklären die Ärzt*innen ihren Patient*innen den Eingriff mit allen Risiken und Auswirkungen. Vor der Sterilisation wird dabei klar benannt, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg anschließend nicht mehr möglich ist. Die Ärzt*innen versichern sich im Gespräch, dass die Patient*innen diesen Fakt verstanden haben! Zusätzlich sind all diese Infos ausführlich und gut verständlich in Aufklärungsbögen enthalten. Mit ihrer Unterschrift auf den Bögen bestätigen die Patient*innen, dass sie über den Eingriff informiert wurden, seine Bedeutung und Tragweite verstanden haben und der Operation zustimmen.

 

Mit der Unterschrift bestätigt die zu operierende Person also, dass sie über die OP aufgeklärt wurde und ihre Zustimmung zum Eingriff gegeben hat. Damit wird auch für einen späteren Zeitpunkt bewiesen, dass die Person den Eingriff nach der Aufklärung tatsächlich wollte und in Kenntnis aller möglichen Risiken eingewilligt hat: Sollte sie ihre Meinung zur durchgeführten Sterilisation später ändern bzw. bereuen, gibt es keine Erfolg versprechende Grundlage für eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Schließlich lässt sich ein Autokauf auch nicht Jahre später durch ein simples "Das Auto gefällt mir jetzt doch nicht mehr und darum verklage ich das Autohaus, weil die es mir verkauft haben" rückgängig machen. Ähnliches gilt für ungeliebte Tattoos – niemand verklagt Tätowierer*innen, sondern lässt Tattoos stattdessen per Laserbehandlung entfernen oder mit einem neuen Tattoo covern.

 

Eine zivilrechtliche Klage ist in Deutschland zwar theoretisch immer möglich, aber solange die Beratung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und alle Unterschriften vorhanden sind, wird eine Klage wegen einer bereuten Sterilisation nicht von Erfolg gekrönt sein. Auch wenn es nach der Sterilisation wider Erwarten doch zu einer Schwangerschaft kommt, wäre es nutzlos, Ärzt*innen auf Unterhaltszahlungen zu verklagen – denn bei der Beratung und im Aufklärungsbogen zu Sterilisation wird erklärt, dass eine Sterilisation keine 100%ige Sicherheit vor einer Schwangerschaft bieten kann. 

Zustimmung von Eheleuten, erfundene Kinder und Sprachbarrieren

Zum Abschluss noch ein paar Fragen der Teilnehmenden des digitalen Stammtischs:

 

Können Ärzt*innen die Unterschrift meines Ehemanns verlangen?

Ärzt*innen können zwar eine Unterschrift beider Eheleute fordern, rechtlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. (Andernfalls wäre eine Sterilisation von ledigen, geschiedenen oder verwitweten Personen nicht möglich!) Sollte auf diese Unterschrift bestanden werden, musst du selbst wissen, ob du dich dieser Forderung beugst – oder eine andere Anlaufstelle suchst, wo nur du die Unterschrift leisten musst.

 

Kann ich das gesetzliche Mindestalter von 18 bei Ärzt*innen "einklagen", die z. B. erst ab 25 sterilisieren?

In der Theorie zwar schon, in der Praxis würde es aber niemals funktionieren. Eine Sterilisation ist eine IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) und Ärzt*innen können daher nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie diese durchführen. Einen Anspruch auf Durchführung der OP gibt es also nicht.

 

Wenn Ärzt*innen doch Kinder für eine Sterilisation voraussetzen, und ich habe keine – könnte ich schwindeln und sagen, dass ich Kinder habe?

Das empfehlen wir nicht. Gynäkolog*innen können bei der Untersuchung oft erkennen, ob bereits eine natürliche Geburt stattgefunden hat – sie haben ja nicht grundlos jahrelang Medizin studiert! Fliegt dein Schwindel auf, können sie vom Behandlungsvertrag zurücktreten und du musst dich anderweitig umsehen. Falls bereits Kosten entstanden sind, haben die Ärzt*innen außerdem einen Anspruch auf Schadensersatz. Daher wäre unser Rat: Such dir direkt eine passende Anlaufstelle.

 

Ist an der "Klage bei Reue" wirklich nichts dran? So ein Gerücht entsteht doch nicht einfach so!

Wenn die sterilisierte Person volljährig und einwilligungsfähig war, eine Beratung stattgefunden hat und alle Aufklärungsbögen unterschrieben wurden, wird eine Klage bei Reue nicht erfolgreich sein. Ganz aus dem Nichts kommt dieses Gerücht trotzdem nicht, wir haben in den vergangenen Jahren allerdings nur einen erfolgreichen Fall aus dem Jahr 1995 gefunden: Die sterilisierte Frau war türkische Muttersprachlerin und sprach nicht gut Deutsch. Die Beratung fand nur einen Tag vor dem Eingriff statt und es war keine Person anwesend, die dolmetschen konnte. Laut dem Arzt hatte die Frau verstanden, dass die Sterilisation eine dauerhafte Verhütungsmethode ist. Jahre später klagte sie und bekam Recht (und ein Schmerzensgeld), da sie die Beratung aufgrund der Sprachbarriere nicht verstehen konnte. Um von ärztlicher Seite aus sicherzugehen, dass die Aufklärung trotz bestehender Sprachbarriere verstanden wurde, sollte also idealerweise (vereidigte) Dolmetscher*innen für die jeweiligen Sprachen anwesend sein. Ansonsten können Praxispersonal oder Partner*innen, die beide Sprachen auf einem hohen Niveau sprechen, eine Lösung sein.


Dieser Blogpost ist eine Zusammenfassung des Vortrags und der anschließenden Fragen unseres vierten virtuellen Stammtischs mit dem Thema Rechtliche Aspekte der Sterilisation in Deutschland.

Kommentare: 7
  • #7

    Sophie (Donnerstag, 28 März 2024 15:59)

    Bereuen? ?Ich bin super glücklich .Endlich (mit 26) bin ich sterilisiert.Dank eurer super Karte.

  • #6

    Marie (Sonntag, 14 Januar 2024 16:26)

    Mein Mann wurde mit 23 vasektomiert.Bei einem Chirurgen in München.Laut Doc hätte er ihn auch mit 18 sterilisiert.Da hatte ich Probleme eine Praxis zu finden mit 25(Steri).Wir sind sehr glücklich miteinander beim Sex,in der Liebe bei der Lebenseinstellung(kein Kind etc).

  • #5

    Latina 29 (Mittwoch, 25 Oktober 2023 11:09)

    Anna,verstehe es nicht wenn Mann sich Nicht vasektomieren lässt.Will hier keine Frau beleidige,kenne aber Drei welche ihren Babywunsch durch vom Mann ungewollte Samenspende erfüllt haben inkl.Alimente.Zwei der Männer haben sich bei mir ausgeheult.Meine Partner wissen;Lady ist sterilisiert und möchte nur Spass haben.Haupthobby;Reisen mit Partner/ohne Partner.Leben geniesen!

  • #4

    Anna (Dienstag, 18 Juli 2023 16:45)

    Ich verstehe es sehr wohl, wenn ein Mann keinen solchen Eingriff bei sich durchführen lassen will. Habt ihr schon was von Männern mit Kinderwunsch gehört?

  • #3

    Regine (Donnerstag, 18 Mai 2023 11:26)

    Ein Mann welcher die Vasektomie verweigert=Heulsusse.Durfte bei meinem Freund bei diesem kleinen Eingriff dabei sein (Befreundeter Arzt).Meine Steri Vollnarkose.(Wir lassen uns Freiheiten).

  • #2

    Rolli Sabine (Samstag, 29 Oktober 2022 09:58)

    Regina,Gratuliere Euch zur sicheren Verhütung(Bin auch Steril).Verstehe die Männer nicht welche die Vasektomie ablehnen.Sterilisation Mann bedeutet ;sicher keine Alimente,sicherer GV,für uns ungebundenes Liebesleben,Reisen etc.Für die Partnerin(noch nicht sterilisiert) keine unnötige Chemie.

  • #1

    Regina 31 (Freitag, 02 September 2022 13:13)

    Wir verstehen die nachträglichen Probleme mancher Paare nicht.Kein Kinderwunsch ;Die Tubensterilisation bzw.beim Mann Vasektomie ist doch die super Verhütung.Mein Freund ist vasektomiert(vor unserem Kennenlernen).Unsere Liebe ist super.

Schutz vor Haftungsrisiken - Prüfsiegel vom Deutsches Ehrenamt e.V.

Eingetragen beim Amtsgericht Leipzig: VR 6857

Finanzamt Leipzig I, Steuernummer: 232/141/11535

Unterstützt von unserer Kooperationsanwältin:

Juliane Reichard